Ihre Insolvenzberatung
Die CbA Insolvenzberatung hilft Ihnen schnell u. zuverlässig bei Ihrer Entschuldung! Nutzen Sie mit mir die Möglichkeiten des verkürzten Verfahrens.
Jürgen Will berät auch Sie sofort und persönlich, in der Zeit: Mo-Do. 9:00 - 17:30 + Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
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Die Insolvenzberatung hat sich darauf spezialisiert verschuldeten Selbständigen und Firmen bis hin zu Ihrer Regelinsolvenz zu beraten und zu helfen! Den Antrag für eine qualifizierte Regelinsolvenz, wenn möglich sogar mit Fortführung des Gewerbes, wird von uns erledigt.
Eine besondere Spezialität unserer Insolvenzberatung ist die Hilfe und Abwicklung mit Immobilien - Problemen.
Es gibt sogar die Möglichkeit, unter bestimmten Vorraussetzungen, eine Immobilie zu behalten trotz Insolvenz.
Machen Sie einen unverbindlichen Termin und lassen sich beraten.
Haben Sie schon von der Möglichkeit gehört seine Schulden innerhalb 3 Jahren los zu werden?
Lassen Sie sich von mir beraten!
Ob Sie als Schuldner einen Vergleich mit Ihren Gläubigern anstreben oder eine Insolvenz droht.
Unsere Insolvenzberatung hilft Ihnen wirkungsvoll und schnell! siehe zufriedene Kunden berichten
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Unser Fachwissen und langjährige Erfahrung für Ihre Entschuldung
Sie erhalten bei uns auch kurzfristig einen Termin.
Wir erstellen für Sie eine betriebswirtschaftliche Analyse und erledigen für Sie die vielen administrativen Aufgaben, die mit der Bearbeitung bei der Verschuldung notwendig sind.
Bei uns wird Diskretion groß geschrieben!
Die Besprechungen finden in neutralem Rahmen statt!
Keiner erkennt welchen Anlass Ihr Besuch bei uns hat!
Bei uns erhalten Sie einen schnellen Ersttermin!
Zentrale Rufnummer: 028527030352
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Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen:
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Professionelle betriebswirtschaftliche Bearbeitung Bundesweit
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Komplette Datenerfassung mit EDV-Auswertung
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Umfangreiche schriftliche betriebswirtschaftliche Analyse, perfekt vorbereitet für die weitere Bearbeitung durch den Anwalt
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Status quo des Haushalts oder der Firma, Gläubigerverzeichnis mit
Schuldenaufstellung und Zinsberechnung, Tilgungssplan, -
Erstellung und Bearbeitung der notwendigen Dokumente auf Weisung des Rechtsanwaltes für den außergerichtlichen Vergleich und für das Gericht
Die Rechtsberatung (durch unseren kooperierenden Fachanwalt)
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Auswahl des Rechtsanwalts
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Bewertung Ihrer finanziellen Lage durch den Anwalt
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Privater Vergleichsversuch, wie vom Gesetz gefordert
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Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Gericht
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Beistand bei gerichtlichen Nachfragen u. Problemen
Kontakt
Unser Bestreben ist es, Menschen zu helfen die durch Verlust des Jobs, des eigenen Gewerbes, Scheidung, Krankheit usw. zahlungsunfähig sind oder für die die Gefahr besteht, es zu werden.
Fast jeder Job ist durch Lohn- / Gehalts- pfändungen gefährdet.
Wenn Zwangsvollstreckungen drohen beginnt sehr oft der Kreislauf in die Schuldenfalle.
Zahlungsprobleme nur vertagen und Raten da und dort entrichten, hilft Ihnen nicht wirklich auf Dauer!
Ein Vergleich mit Ihren Gläubigern oder die Entschuldung, kann für den redlichen Schuldner eine Möglichkeit zu seinem finanziellen Neuanfang sein.
Selbst Mehrarbeit lohnt sich für Sie jetzt wieder!
Bei Gehaltserhöhungen wird z.B. nur ein entsprechend gestaffelter Anteil einbehalten!
Wichtig zu wissen ist, dass die Schuldenhöhe keine Auswirkung auf die Höhe der monatlichen Tilgungsrate hat!
Von diesem festgelegten Satz werden alle Gläubiger bedient!
Weiter sollte man folgendes wissen:
- Ein bescheidener PKW kann zur Erwerbstätigkeit behalten werden!
- Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit haben und diese ohne weitere Schulden erfolgreich weiter führen könnten, gibt es auch dort eine Lösung!
- Mit dem Eröffnungsbeschluss kommt kein Gerichtsvollzieher mehr.